Am 3. September wurde der Lärmaktionsplan veröffentlicht und bietet uns als betroffenen Bürgern bis zum 19. Oktober die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen. Dies sollten wir unbedingt wahrnehmen!
(Mustertexte siehe unten)
Leitfaden zum Erstellen einer Stellungnahme (vom Bündnis der Bürgerinitiativen):
Hier findet man den Lärmaktionsplan als pdf:
http://www.laermaktionsplan.hessen.de
Neu: Auf Anregung der BI Flörsheim-Hochheim liegen der Lärmaktionsplan und Musterbriefe jetzt auch im Stadtbüro Flörsheim aus!
Einseitiger Mustertext, der auf der Montagsdemo verteilt wurde:
Ausdrucken, unterschreiben, abschicken. Die Masse
macht's!
Zusätzlich zur Stellungnahme kann man auch hier bei einer Online-Petition unterschreiben:
"Der Lärmaktionsplan zum Flughafen Frankfurt ist ungenügend! Wir brauchen wirksamen Schutz!"
https://www.openpetition.de/petition/online/der-laermaktionsplan-zum-flughafen-frankfurt-ist-ungenuegend-wir-brauchen-wirksamen-schutz
Text der Flyers des Bündnisses der Bürgerinitiaven, IAGL und BUND:
Was ist der Lämaktionsplan?
Von der Öffentlichkeit völlig unbemerkt bereitet das Regierungspräsidium Darmstadt (RP Da) derzeit einen sogenannten Lärmaktionsplan für den Flughafen Frankfurt vor. Dieser hätte laut dem Gesetz zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm schon 2008 veröffentlicht werden müssen. Nun wurde er am 3. September im Regierungspräsidium Darmstadt ausgelegt und im Internet publiziert. Offenbar liegt der Grund für die Verspätung darin, zunächst eine maximale Belastung durch Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest abzuwarten. Die Aufgabe der Lärmaktionsplanung ist die Bewertung der Lärmsituation und die Formulierung von Maßnahmen, Konzepten und Strategien, um unter Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit, der zuständigen Fachbehörden und Baulastträger zur Lärmreduzierung beizutragen und Lärmbelastungen entgegen zu wirken.
Wie werden die Belastungen dargestellt?
Die Ergebnisdarstellung der berechneten Lärmbelastung erfolgt grafisch in Form strategischer Lärmkarten. Die Karten können auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie eingesehen werden. Dort besteht auch die Möglichkeit, die Lärmbelastung an konkreten Wohnorten zu ermitteln.
Was bringt der Lärmaktionsplan?
Der Lärmaktionsplan an sich ist ein reines Planungsinstrument. Eine tatsächliche Umsetzung der Planung von der zuständigen Fachbehörde ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Warum ist der Lärmaktionsplan dennoch wichtig?
"Stell Dir vor es wird ein Lärmaktionsplan veröffentlicht und keiner reagiert darauf ..."
Wenn es keine Einwendungen gegen den Lärmaktionsplan gibt, können Fraport und die Landesregierung argumentieren: "Offenbar gibt es gar kein Problem". Deshalb muss unmissverständlich deutlich werden: Es ist zu laut und die Maßnahmen sind längst nicht ausreichend!
Was kann ich tun?
Der Lärmaktionsplan muss für die Dauer eines Monats im Regierungspräsidium Darmstadt ausgelegt werden. Die betroffenen Kommunen erhalten den Lärmaktionsplan ebenfalls und können ihn auslegen. Bis zu 14 Tage nach Ende der Auslegungsfrist können Stellungnahmen dazu abgegeben werden.
Wie gehe ich vor?
Formulieren Sie nach der Veröffentlichung eine Stellungnahme zur Ihrer persönlichen Lärmbetroffenheit und schicken Sie diese nach der Veröffentlichung an folgende Adresse:
Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
oder online hier.
Weitere Infos zum Lärmaktionsplan finden Sie auf den Seiten des Bündnis der Bürgerinitiativen.
Quelle: http://bbi.unser-forum.de/Archiv/2012/2012_08_13_Flyer_Laermaktionsplanung_.pdf
Die Einwände sollten möglichst individuell sein und die persönliche Betroffenheit schildern. Fordern Sie als wirksame Maßnahmen u.a.:
Beispiele für eine Stellungnahme: