Verringerung der Flugbewegungen und der bestehenden Belastung durch Fluglärm, Luftverschmutzung und Bodenverbrauch durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet
Schaffung von rechtlich einklagbaren Grenzen der Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger
Verhinderung des weiteren Ausbaus des Frankfurter Flughafens
Schaffung von nächtlicher Ruhe durch ein absolutes Nachflugverbot von 22:00 bis 06:00 Uhr