Was wir schon erreicht haben

 

Wir haben mit unseren Protesten schon etliches erreicht. Es gelang

uns, das Thema "Fluglärm" bundesweit in die Medien zu tragen, mit
einem für uns insgesamt positiven Meinungstenor. Die Medien
interessieren sich weiterhin für unsere Meinung, und wir halten
insbesondere die Diskussion über ein  Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr
aufrecht. Rheins Niederlage ist auch auf unseren Protest
zurückzuführen, über die Abstimmung in München war ich überrascht. Bei der Landesregierung hat schon längst das große Zittern begonnen.

Unsere Legitimation ist unbestritten - wir wehren uns gegen die
Verletzung unserer Grundrechte, und dass diese nicht verletzt würden,
hat noch niemand behauptet. Man mutet uns zu, dass wir essentielle
Interessen dem Gewinnstreben finanzstarker Konzerne opfern.

Von den vier wichtigen Kernforderungen - Schließung der Nordbahn, kein
Terminal 3, Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr und Deckelung der
Flugbewegungszahlen - halte ich vor allem den Verzicht auf Terminal 3
und ein erweitertes Nachtflugverbot (zumindest von 23 bis 6Uhr) für
erreichbar. Leider müssen wir auch dafür kämpfen, dass es nicht noch
schlimmer wird. Aber ich denke, wir haben in den letzten Wochen
zumindest erreicht, dass dem Aushöhlen des Nachtflugverbots Einhalt
geboten wurde. Bemerkenswert finde ich, dass im letzten
Quartalsbericht der Fraport Terminal 3 mit keinem Wort erwähnt wurde -
ob auch vor dem Hintergrund der Ankündigung der Lufthansa, in den
nächsten Jahren die Flotte nicht zu erweitern, darüber nachgedacht
wird, den Bau von Terminal 3 vielleicht jetzt noch nicht aufzugeben,
aber zumindest zu verschieben?

Die juristische Auseinandersetzung ist längst noch nicht zu Ende. Auch
diese wird von Demonstrationen und Aktionen beeinflusst. Musterkläger
wollen vor das Bundesverfassungsgericht und vielleicht auch vor
europäische Gerichte ziehen, die Nichtzulassungsbeschwerde des
Tanklagers Raunherim ist noch nicht entschieden, und es warten
hunderte Kläger darauf, dass die ruhend gestellten Verfahren vor dem
VGH Kassel fortgeführt werden. Bereits jetzt haben Anwälte zahlreiche
Argumente gefunden, wie sie auf das Urteil des BVerwG reagieren
können.

Es geht beim Nachtflug nicht nur um die Zahl, sondern auch die
Lautstärke der Flüge. Nachts fliegen viele sehr laute
Langstreckenmaschinen; vielerorts ist es in den Nachtrandstunden
genauso laut wie tagsüber, vereinzelt sogar deutlich lauter. Warum die
Langstreckenflüge unbedingt nachts fliegen müssen, hat noch niemand
schlüssig dargelegt.

Schnelle Erfolge erwarte ich nicht - wir bohren dicke Bretter und
brauchen dafür einen langen Atem. Aber letztlich hatte das Volk sehr
oft Erfolg, wenn eine Regierung versucht hat, gegen das Volk zu
regieren.

 


Berthold Fuld, Sprecher des Bündnisses der Bürgerinitiativen (23.08.2012)

 

 

Nachtrag vom 03.12.2012: Volksbegehren zu Nachtflugverbot erfolgreich (Brandenburg)

http://www.fnp.de/fnp/region/hessen/volksbegehren-zu-nachtflugverbot-erfolgreich_rmn01.c.10363945.de.html

 

 

Nachtrag vom 04.12.2012: Der Bau des Terminal 3 wurde verschoben

http://www.main-spitze.de/nachrichten/wirtschaft/meldungen/12647293.htm

 

 

Nachtrag vom 15.12.2012: Erfolg auf EU-Ebene. Die EU kann das Nachtflugverbot in Frankfurt nicht kippen!!!

http://www.main-spitze.de/region/rhein-main/kreis-gross-gerau/12679940.htm

Aus dem Greenpeace Magazin Ausgabe 4.12

https://www.greenpeace-magazin.de/von-lufthansa-0